Famulatur

Als Medizinstudent muss man im klinischen Abschnitt (Semester 5-10) vier Monate Praktika – im Medizinerdeutsch Famulatur – ableisten. Als Bestätigung ist bei der Anmeldung zum 2. Staatsexamen ein Zeugnis vorzulegen.

Für die Famulatur gelten folgende Regeln, seit dem 22. 09. 2021

  • 1 Monat Krankenhausfamulatur  in einem Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung
  • 1 Monat Praxisfamulatur in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, einer geeigneten ärztlichen Praxis oder einer Einrichtung des öffentlichen Gesundheitswesens
  • 1 Monat Hausarztfamulatur
  • 1 Monat in einer in den 3 Punkten genannten oder einer anderen geeigneten Einrichtung

Achtung: Monat bedeutet hier vom Tag des einen Monats bis zum Vortag desselben Tages im darauffolgenden Monat:

Beispiele:

  • 10. August – 09. September -> 1 Monat (31 Tage)
  • 07. September – 06. Oktober -> 1 Monat (30 Tage)
  • 22. Februar  – 21. März  -> 1 Monat (28 bzw. 29 Tage)

Alle bereits vor dem 01. Januar 2020 abgelegten Famulaturen behalten unabhängig von diesen Regelungen ihre Gültigkeit.

Zudem müssen die Famulaturen in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden.

Die Famulaturbescheinigung darf frühestens am letzten Tag des Famulaturzeitraums abgezeichnet werden.

Famulatur im Ausland:

Famulaturen können auch im Ausland abgeleistet werden. Ausgeschlossen von dieser Regelung ist die Hausarztfamulatur, die nicht im Ausland abgeleistet werden kann. Ansonsten gelten die gleichen Regeln wie in Deutschland. Für die Anerkennung von Auslandsfamulaturen ist das Prüfungsamt zuständig. Dort bekommt ihr auch Famulaturformulare in verschiedenen Sprachen.